Steinschlag - Reparaturvorschriften

Wann darf eine Windschutzscheibe repariert werden?

Reparaturen dürfen nur außerhalb des Fahrer-Fernsichtfeldes durchgeführt werden, wobei die Durchsicht an der reparierten Stelle klar, lichtdurchlässig und möglichst verzerrungsfrei sein muss.Die Verbundglasreparatur ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:

1. Nur Schäden an der äußeren Scheibe dürfen repariert werden. Innenscheibe und Kunststofffolie dürfen keine Beschädigungen aufzeigen.

2. Die Reparaturstelle muss möglichst frei von Schmutz, Feuchtigkeit und Splittern sein.

3. Die Größe der beschädigten Stelle darf einen Durchmesser von 5 mm nicht überschreiten.

4. Von der Einschlagstelle ausgehende Sprünge dürfen eine Länge von 50 mm nicht überschreiten. Sie dürfen nicht am äußersten Rand der Scheibe enden.

Die gesetzlichen Grundlagen sind in den "Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben" geregelt. Sie sind im Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums Heft 4 - 1986 unter Nr. 55 (VkBI 1986 S. 130) veröffentlicht worden.

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