Autoversicherung
Unwetter kommen in jeder Jahreszeit vor. In der Herbst- und aktuellen Wintersaison sind es vor allem Stürme, heftige Schnee- und Regenfälle, die drohen. Im Frühjahr und Sommer treten dagegen gehäuft Gewitter mit Starkregen, Blitz- und Hagelschlag auf.
Die Unwetterhäufigkeit und -stärke hat dabei insgesamt zugenommen - eine Folge des Klimawandels. Alle diese Wetterereignisse können zu erheblichen Kfz-Schäden führen. Dann stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang eine Kfz-Versicherung Schadensersatz leistet.
Nicht immer leistet die Teilkaskoversicherung
Kfz-Schäden durch Unwetter sind vielfältig - Dellen durch Hagelkörner, Wasserschäden durch Hochwasser, Beulen in der Karosserie oder zerstörtes Fensterglas infolge umherfliegender Gegenstände bei Stürmen sind nur einige Beispiele. Die Schadenhöhen sind beträchtlich und können bis hin zum Totalschaden reichen. Bei kleineren Schäden behilft man sich heute gerne mit "smarten" Reparaturverfahren. So lassen sich Dellen durch Hagelkörner oft mit speziellen Hebeln herausdrücken oder ausklopfen. Bei Lackschäden kommen Heißkleber zum Einsatz. Ansonsten ist aber vielfach nur eine teure Reparatur möglich.
Für unmittelbare Unwetterschäden am Fahrzeug kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Sie leistet unter anderem bei Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmungen. Nicht immer automatisch mitversichert sind Schäden durch Dach- oder Schneelawinen. Versicherer wie die Allianz bieten die Möglichkeit, solche Schäden in der Teilkaskoversicherung mit zu versichern. Nicht selten greift hier aber nur die Vollkaskoversicherung, wenn nicht ein Dritter - zum Beispiel ein Haus- oder Grundstücksbesitzer - zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Dies gilt auch bei Unwetterschäden, die nicht unmittelbar auf das Fahrzeug einwirken, sondern durch das Verhalten des Fahrers zustande kommen. Ein typisches Beispiel sind Wasserschäden. Hier gilt die Regel: Die Teilkasko zahlt nur, wenn das Wasser zum Auto kommt - nicht dagegen im umgekehrten Fall. Wer sein Auto in eine überschwemmte Unterführung oder Straße hineinfährt, erhält daher höchstens bei Vollkaskoversicherung Schadensersatz. Bei Sturmschäden tritt die Teilkaskoversicherung erst ab Windstärke acht ein.
Was im Schadenfall zu beachten ist
Ob Teilkasko- oder Vollkasko-Schutz: im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer Sorgfaltspflichten zu beachten, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden:
Üblicherweise erstatten die Versicherer - unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung - die Reparaturkosten bzw. bei Totalschäden den Wiederbeschaffungswert, bei noch relativ neuen Fahrzeugen ggf. auch den Neupreis.