Ab 2024 für Kraftfahrzeuge und Ersatzteile

Neue Verbote für Weichmacher

3. September 2020

Zum 7. Juli 2020 gibt es weitere Beschränkungen von Phthalat-Weichmachern in Produkten. Vom Stichtag an gilt in fast allen Erzeugnissen der strenge Grenzwert, der bislang in Babyartikeln und Spielzeug vorgeschrieben war.

Nur wenige Sonderfälle sind von den verschärften Regeln ausgenommen, erinnern die Chemikalien-Experten von DEKRA. Und: Die Überschreitung des Grenzwertes von 0,1 Prozent der Weichmacher DEHP, DBP, BBP und DIBP einzeln oder in Summe ist ein Straftatbestand.

Bisher sind im Anhang XVII Eintrag Nr. 51 der REACH-Verordnung (EU-VO Nr. 1907/2006) nur Babyartikel und Spielzeug erfasst. Bald sollen diese strengen Vorschriften für alle Erzeugnisse gelten. Die Phthalat-Weichmacher werden insbesondere in PVC und in PU-Weichkunststoff eingesetzt, aber auch in Elastomeren wie Chloropren-Kautschuk und thermoplastischen Elastomeren (TPE/TPU).

Der Phthalat-Anteil kann durchaus 30 oder 40 Prozent des Kunststoffmaterials eines Produktes betragen. Griffe, zum Beispiel von Werkzeugen, enthalten häufig Weichmacher. Sie werden auch für Aufdrucke auf Textilien verwendet, um den Druck dauerhaft elastisch zu halten. Die Phthalat-Weichmacher werden insbesondere in Asien noch eingesetzt, weil sie billiger sind als die sicheren Ersatzprodukte, beobachten die DEKRA Experten.

Wegen ihrer fortpflanzungsgefährdenden Wirkung sind die genannten Weichmacher bereits in einer Reihe von Regelungen verboten, beispielweise in der RoHS-Richtlinie oder der Spielzeug-Richtlinie. Bisher gab es im Rahmen der REACH-Verordnung nur eine Informationspflicht gemäß Art. 33, da die Stoffe auch auf der so genannten Kandidatenliste sind. Durch die Erweiterung der Beschränkung in REACH Anhang XVII gilt das Verbot nun für das Inverkehrbringen aller Erzeugnisse, mit einer Reihe spezifischer Ausnahmen wie für Laborgeräte oder Medizinprodukte. Für Kraftfahrzeuge und deren Ersatzteile gilt die Beschränkung erst ab 2024, ebenso für Luftfahrzeuge.

DEKRA rät allen Unternehmen zu prüfen, ob die von Ihnen in Verkehr gebrachten Produkte diese Weichmacher enthalten. Es ist auf jeden Fall ratsam, dies mit seinen Lieferanten zu klären. In vielen Fällen ist auch eine Laboruntersuchung hilfreich. Dazu bieten die DEKRA Labore akkreditierte Weichmacheranalysen in Deutschland und in China an. Darüber hinaus bietet DEKRA auch datenbankgestützte Risikobeurteilungen von Materialien sowie Unterstützung beim Aufbau von Prozessen, um Produktkonformität sicherzustellen.

 

 

 

 

 

Alexandra Goeke Redaktion smart-repair.de 03.09.2020

Bild-Textquelle: DEKRA

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: DEKRA

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