Räder- oder Felgenkosmetik vom Felgendoktor

Alufelgen reparieren? – Nicht alles ist möglich!

14. Dezember 2011

Ein abgeschürftes Leichtmetallrad oder Alufelge ist nicht nur unschön und ärgerlich für den Fahrzeugbesitzer, die Felge ist auch teuer – dann nämlich, wenn ein Fahrzeug mit beschädigten Rädern verkauft werden soll.

Meistens lassen Beschädigungen von Alufelgen auf allzu innigen Kontakt mit Bordsteinen schließen und machen Kaufinteressenten skeptisch. Die Folge ist fast immer ein Preisabschlag.

Räder- oder Felgenkosmetik vom Felgendoktor kann das verhindern. Automobilhersteller und Sachverständige warnen allerdings vor überhöhten Versprechungen und raten zum Neukauf der Leichtmetallräder. Oftmals hat der Fahrzeugbesitzer aber keine andere Wahl als die der Reparatur, weil ein Rad, speziell aus No-Name-Zubehörprogrammen, oft schon nach zwei Jahren wieder vom Markt genommen wird und kein Ersatz mehr lieferbar ist.

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Diese Felge läßt sich auf jeden Fall wieder aufbereiten.

Recht problemlos gestaltet sich die Beseitigung von Kratzern und Schleifspuren am Felgenhorn – dem äußeren Rand der Felge. Grundsätzlich sollte das Rad sorgfältig geprüft und auf Rundlauf kontrolliert werden. Zur Aufbereitung wird die Felge in der Regel ohne Demontage des Reifens auf eine Art Drehbank gespannt und einer dazugehörigen Diamantschleifmaschine präzise abgeschliffen. Die Schleifmaschine besitzt einen in alle Richtungen beweglichen, kardanisch aufgehängten Arm und ermöglicht so das Schleifen und Polieren in nahezu allen Bereichen der Felge. Je nach Felgentyp und Art der Beschädigung wird mit verschiedenen Schleifscheiben und Polierschwabbeln gearbeitet.

Durch Überlackieren mit speziellen Aluminiumlacken oder Glasperlenstrahlen mit anschließender Pulverbeschichtung wird die Alufelge optisch wieder in einen Top-Zustand gebracht.

Weist die Felge allerdings einen oder mehrere Risse sowie größere Verformungen auf, kann auch das beschriebene Aufbereitungssystem nichts mehr ausrichten. Denn Schweißarbeiten und andere Methoden der Warmverformung an Aluminiumrädern sind ausdrücklich verboten. Die erforderliche Festigkeit ist nicht mehr gegeben, weil bei der Warmbehandlung das Gefüge des Leichtmetalls verändert wird und die Stabilität nicht mehr zweifelsfrei gewährleistet werden kann. Ein Fahrzeug mit solchermaßen „behandelten“ Felgen verliert unweigerlich seine Betriebserlaubnis!

Hat Ihr Smart-Repair-Spezialist auch die Räderreparatur im Angebot, wird er Sie sorgfältig beraten – immer nach dem Motto “Sicherheit geht vor“!

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: AUTO.net GLASinnovation gmbh

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