Kfz-Versicherungsbeitrag berechnen:

Leicht gemacht!

16. Dezember 2015

In Deutschland besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht.

Aktuell sind circa 44,4 Millionen Pkws angemeldet. Jedes Einzelne von ihnen benötigt eine Kfz-Versicherung für die Nutzung auf deutschen Straßen. Die Berechnung des Tarifs ist abhängig von Fahrzeugtyp, der Risikogruppe als auch dem Wohnort. Darüber hinaus gibt es weitere Details, welche unbedingt zu beachten sind.

Was gehört zur Kfz-Versicherung?

Zur obligatorischen Kfz-Versicherung gehört die Haftpflichtversicherung. Diese wird für ein ganz bestimmtes Fahrzeug ausgestellt. Die Nutzung im Straßenverkehr oder das Parken auf öffentlichen Plätzen oder Straßen ist nur möglich, wenn ein Versicherungsschutz besteht. Sollte die Versicherung ablaufen oder seitens beider Vertragspartner eine Beendigung entstehen, ist für einen unverzüglichen Ersatz zu sorgen. Wenn das Fehlen bei verantwortlichen Behörden auffällt, ist mit kostenpflichtigem Abschleppen oder gar einem Nutzungsverbot zu rechnen.

Versicherungsschutz: Funktionsweise und Details zum Vertrag

Drei unterschiedliche Versicherungsarten gehören zur Gruppe der Kfz-Versicherungen. Dazu gehört die Haftpflicht-, Vollkasko- als auch Teilkaskoversicherung. Die Vertragsbedingungen sind grundsätzlich ähnlich, variieren jedoch je nach Anbieter. Es zahlt sich aus, besonders auf das Kleingedruckte zu achten. So gibt es Vollkaskoversicherungen, die Reifenschäden oder Schäden durch Erdbeben nicht tragen. Zudem empfiehlt es sich, mit der jeweiligen Versicherung bereits bei Vertragsabschluss eine Werkstattbindung zu vereinbaren. Dies beeinflusst den künftigen monatlichen Beitrag erheblich. In puncto Kündigung sind deutsche Kfz-Versicherungen bei Haftpflichtversicherungen an § 5 Absatz 5 des Pflichtversicherungsgesetzes gebunden. Daraus ergibt sich eine einjährige Vertragslaufszeit mit einmonatiger Kündigungsfrist. Aufgrund dessen werben Versicherungsanbieter mit günstigen Konditionen bei einem Versicherungswechsel bis zum 30. November eines jeden Jahres. Zu beachten ist, dass Vertragslaufzeiten bei Kaskoversicherungen, Autoschutzbriefen oder Unfallversicherungen nicht an diese gesetzliche Frist gebunden sind. Dennoch hat sich eine einjährige Vertragslaufszeit als Verkaufsmagnet der entsprechenden Versicherungen ausgezahlt. Fahrzeuginhaber sollten dabei beachten, dass sich die Verträge automatisch um ein Jahr verlängern. Eine Kündigung ist bei Prämienerhöhung, bei veränderten Versicherungsbedingungen, im Schadensfall oder bei einer veränderten Nutzung des Fahrzeugs außerordentlich möglich.

Berechnung des Kfz-Versicherungsbeitrags

Auf Grundlage sogenannter weicher Kriterien werden alle Versicherungsbeiträge individuell berechnet. Bei Vertragsabschluss ist das Alter des Fahrzeugführers und des Fahrzeugs anzugeben. Jüngere Fahrer müssen einen höheren Beitrag zahlen. Dies gilt auch für Fahrzeugnutzer mit wenigen Erfahrungen. Zudem bringen die Versicherungsgesellschaften vor Vertragsabschluss in Erfahrung, welche Strecken das Fahrzeug pro Jahr zurücklegt und wie hoch der Punktestand des künftigen Fahrers in Flensburg ist. Nicht zuletzt verändern sich die Konditionen auch, wenn ein Zweitfahrzeug mitversichert wird. Als Faustregel bei der Berechnung gilt: Je weniger Erfahrungen und günstige Grundvoraussetzungen der Kfz-Inhaber mitbringt, umso höher fällt der entsprechende Kfz-Versicherungsbeitrag aus. Dennoch lohnt sich auch hier ein genauer Blick auf die Vertragsanlagen. Beispielsweise gibt es Kfz-Versicherungen mit niedrigen Beiträgen, welche jedoch aus einer sehr hohen Selbstbeteiligung im Schadensfall hervorgehen.

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, vor Vertragsabschluss fachkundigen Rat von Versicherungsexperten einzuholen. Auf diese Weise erfahren künftige Fahrzeugführer nicht nur Details bezüglicher Vertragskonditionen, sondern vielmehr schützen sie sich vor immens hohen Beiträgen oder verhängnisvollen Vertragsklauseln.

Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: Toptarif

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