Parkrempler - Was tun?
Kurz abgelenkt und schon ist es geschehen: Besonders beim Ein- und Ausparken kommt es immer wieder zu kleinen Blechschäden. Doch wie reagieren Sie am besten, wenn solch ein Missgeschick passiert ist?
Ein Parkrempler hat meist nur kleinere Bagatellschäden zur Folge und je kleiner der Schaden, desto größer ist der Anstoß, einfach einen Zettel mit Unfallhergang und Adresse hinter den Scheibenwischer zu klemmen. Ganz schnell! Abhauen! Der Fluchtreflex, er steckt tief in uns drin. Rasch ein hektischer Blick in die Umgebung. Kein Zeuge zu sehen, dann nichts wie weg.
Jede Delle, Kratzer oder Schaden muss gemeldet werden! Ein Zettel hinterm Scheibenwischer kann verschwinden, daher muss ich als Unfallverursacher sicherstellen, dass der Besitzer meine Kontaktdaten erhält. Doch, wer wegfährt, ohne auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs zu warten oder die Polizei zu rufen, begeht Fahrerflucht und damit eine Straftat mit erheblichen Folgen. Es drohen Geldstrafe, Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug, denn ein Parkschaden gilt im Sinne des Rechts als Unfall. Darüber hinaus riskiert man auch den Verlust des Versicherungsschutzes.
Wie lange muss ich vor Ort warten?
In den seltensten Fällen ist der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs direkt auffindbar. Die Untergrenze sind 30 Minuten. Kehrt der Fahrzeugbesitzer jedoch nicht zeitnah zurück, sollten Sie umgehend die Polizei informieren und den Unfall melden. Warten Sie damit lieber nicht zu lange, sonst machen Sie sich womöglich wegen Fahrerflucht strafbar.
Wichtig: Unfallflucht hat laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine nicht unerhebliche Geldstrafe zur Folge, da der Betroffene auf diese Weise seine Aufklärungspflicht nach einem Unfall missachtet hat.
Info: Äußert der Unfallverursacher, er habe den Unfall nicht bemerkt, wird in der Regel ein Gutachter hinzugezogen. Kommt dieser anhand der Spuren zu dem Ergebnis, dass der Verursacher den Parkschaden wahrgenommen haben müsste, ist der Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt.
Quelle: Hagelschadenzentrum
Welche Versicherung zahlt beim Parkrempler?
Befanden sich während des Zusammenpralls eines der Fahrzeuge gestanden hat, übernimmt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten für die Reparatur. Befanden sich beide Fahrzeuge in Bewegung, einigen sich Versicherungen meist auf eine 50 %-Regelung. Wenn sich aber der Verursacher aus dem Staub gemacht hat, bleibt der Betroffene in der Regel auf den Kosten sitzen, es sei denn, er ist Vollkasko versichert.