Hilfreich oder überflüssig?

Parkschadenversicherung

Viele Autofahrer sind Kratzer, Dellen oder Schrammen an ihrem Fahrzeug gewohnt. Doch häufig herrscht allerdings Unwissenheit dahingehend, ob ein Parkplatzschaden über die Versicherung reguliert werden kann.

In den meisten Fällen ist ein derartiger Parkschaden zwar icht besonders groß, doch der Ärger über den Parkunfall weitaus größer. Schnell kommt die Frage auf, ob die Kaskoversicherung die Kosten für die Reparatur trägt.

Wer nur einen Haftpflichtschutz abgeschlossen hat, dem ist es nicht möglich, den Parkplatzschaden über diese Versicherung zu regulieren. Er muss die gesamten Reparaturkosten für die Parkschäden am Fahrzeug selbst zahlen, denn die Haftpflichtversicherung zahlt hier nicht.

Auch wenn ein Parkschaden über die Teilkasko unter Umständen abgesichert ist, kann sich eine Parkschadenversicherung lohnen. Grundsätzlich ist dies über eine Voll- oder Teilkaskoversicherung möglich, daher ist es durchaus sinnvoll, einen Parkschaden der Versicherung zu melden. Für die Reparatur muss der Kunde jedoch teilweise mindestens 150 Euro zuzahlen. Im gleichem Zuge muss der Kfz-Halter mit einer Hochstufung rechnen.

Viele Kfz-Versicherungen bieten solche Parkschadenversicherung an. Gegen einen Aufpreis kann man diese zum bestehenden Tarif hinzubuchen.

Parkschadenversicherung – Modelle und Regulierungsverfahren
Entscheidet sich ein Fahrzeugbesitzer, nicht selbst für den Kratzer oder die Beule aufzukommen, muss er zunächst den Parkunfall der Versicherung melden. Je nach Versicherer kann ein dabei verursachter Parkschaden in einem Vollkasko- oder einem Teilkaskopaket integriert sein. Hierbei muss der Kunde jedoch immer die entsprechenden Konditionen berücksichtigen. Während es Versicherungen gibt, in denen die Teilkasko einen Parkschaden abdeckt, ohne dass der Schadensfreiheitsrabatt beeinflusst wird, existieren auch Varianten, bei denen die Beiträge nach einer solchen Regulierung abgehoben werden.

Zu beachten ist außerdem, dass auch eine Vollkaskoversicherung nicht jeden Parkschaden vollumfänglich übernimmt. Bei der Regulierung vom Schaden begrenzt manch eine Versicherung den Parkschaden nämlich auf Beschädigungen an bestimmten Karosserieteilen, schließt Gebrauchtfahrzeuge aus oder sieht nur jährlich einmal eine derartige Inanspruchnahme vor.

Eine umfangreichere Absicherung gewährt da die spezielle Parkschadenversicherung, auch Parkplatzversicherung genannt. Hierbei erfolgt eine Reparaturkostenübernahme für kleine Schäden, die im Rahmen eines Parkvorganges entstanden sind. Die Parkschadenversicherung übernimmt die Beseitigung kleiner Schäden mittels Smart-Repair. Eine solche Versicherung lässt den Parkschaden in der Regel zu günstigen Konditionen in ausgewählten Partnerfirmen beheben. Bezeichnet werden derartige Reparaturverfahren im Rahmen einer Parkschadenversicherung als Smart-Repair. Der Kunde zahlt dann üblicherweise einen geringen, pauschalen Betrag dazu.

Das Problematische ist nämlich, dass es im Zusammenhang mit einem Parkschaden häufig zu Fahrerflucht kommt. Die Versicherung des Unfallverursachers kann demzufolge nicht in Anspruch genommen werden. Gerade in solchen Fällen ist eine Parkschadenversicherung hilfreich.

Ist eine Parkschadenversicherung angebracht?
Das Gute an einer solchen Parkschadenversicherung ist, dass bei einigen Versicherungen nicht nur Parkunfälle sondern auch absichtlich verursachte Schäden übernommen werden. Eine abgebrochene Antenne kann der Geschädigte ebenso dem Versicherer melden wie einen abgetretenen Spiegel.

Eine Parkschadenversicherung lohnt sich vor allem für die Autobesitzer, die ihr Fahrzeug vermehrt auf öffentlichen Parkplätzen abstellen müssen und nachts ihr Fahzeug nicht auf dem Privatgelände parken können.

 

 

   Ihre Alexandra Goeke Redaktion smart-repair.de 13.12.2018

 

 

 

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Autor: AUTO.net GLASinnovation
Quelle: Bussgeldkatalog

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